Heutiger Begriff der Ausgliederung
Die Ausgliederung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Die Ausgliederung beinhaltet die Übertragung eines Betriebes oder von Vermögenswerten des betrieblichen Anlagevermögens an eine Tochtergesellschaft (TG). Die übertragende (Stammhaus-)Gesellschaft besteht nach der Ausgliederung weiter.
Tochtergesellschaft
Früherer Begriff der Ausgliederung
Bis zum Inkrafttreten des Fusionsgesetzes (FusG) bezeichnete die Praxis die „Ausgliederung“ als sog. „horizontale Spaltung“.