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Ausgliederung

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Begriff

Rechtsgebiet:
Ausgliederung
Stichworte:
Ausgliederung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Heutiger Begriff der Ausgliederung

Die Ausgliederung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Die Ausgliederung beinhaltet die Übertragung eines Betriebes oder von Vermögenswerten des betrieblichen Anlagevermögens an eine Tochtergesellschaft (TG). Die übertragende (Stammhaus-)Gesellschaft besteht nach der Ausgliederung weiter.

Früherer Begriff der Ausgliederung

Bis zum Inkrafttreten des Fusionsgesetzes (FusG) bezeichnete die Praxis die «Ausgliederung» als sog. «horizontale Spaltung».

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