Ausgliederung ist Übertragung eines Betriebes von der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft.
Eine Gesellschaft ist berechtigt, Betriebsteile ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern / auszugliedern.
Zivilrechtlich hat sie 4 Möglichkeiten der Ausgliederung:
- Sacheinlage in eine neue Gesellschaft oder in eine bestehende Gesellschaft im Rahmen einer Aktienkapital-Erhöhung
- Vermögensübertragung
- Vermögens- bzw. Geschäftsübernahme
- Verkauf
Steuerrechtlich steht die steuerneutrale Übertragung bzw. eben Ausgliederung im Vordergrund.
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