Einleitung: Ausgliederung
Ausgliederung ist Übertragung eines Betriebes von der Mutter- an die Tochtergesellschaft.
Eine Gesellschaft berechtigt, Betriebsteile ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern, auszugliedern.
Zivilrechtlich hat sie 4 Möglichkeiten:
- Sacheinlage in eine neue Gesellschaft oder in eine bestehende Gesellschaft im Rahmen einer AK-Erhöhung
- Vermögensübertragung
- Vermögens- bzw. Geschäftsübernahme
- Verkauf
Steuerrechtlich steht die steuerneutrale Übertragung bzw. eben Ausgliederung im Vordergrund » Steuern.







