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Einleitung: Ausgliederung

Ausgliederung ist Übertragung eines Betriebes von der Mutter- an die Tochtergesellschaft.

Eine Gesellschaft berechtigt, Betriebsteile ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern, auszugliedern.

Zivilrechtlich hat sie 4 Möglichkeiten:

  • Sacheinlage in eine neue Gesellschaft oder in eine bestehende Gesellschaft im Rahmen einer AK-Erhöhung
  • Vermögensübertragung
  • Vermögens- bzw. Geschäftsübernahme
  • Verkauf

» Ausgliederungsvarianten

Steuerrechtlich steht die steuerneutrale Übertragung bzw. eben Ausgliederung im Vordergrund » Steuern.

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